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Alpenvereins-Mitgliedschaft: was sie leistet — und was nicht

Alpenvereins-Mitgliedschaft: was sie leistet — und was nicht

Die meisten treten wegen der Hütte ein und bleiben wegen der Versicherung. Das ist keine schlechte Reihenfolge — aber sie führt dazu, dass viele jahrelang Mitglied sind, ohne genau zu wissen, was sie da eigentlich haben.

Dieser Beitrag sortiert das. Keine Beitragstabelle, die im Januar veraltet, sondern die Struktur dahinter: wo du Mitglied wirst, was der Beitrag abdeckt, wo er aufhört — und die eine Sache, die im Schweizer Fall regelmäßig verwechselt wird.

Steinerne Berghütte auf einem Sattel im Abendlicht, zwei Wandernde auf dem letzten Wegstück davor

Du wirst nicht im Verband Mitglied, sondern in einer Sektion

Das ist der Punkt, an dem die erste Verwirrung entsteht. Der Alpenverein ist kein einzelner Verein, sondern ein Dachverband aus rechtlich selbstständigen Sektionen. Beitreten tust du immer einer Sektion — und die legt ihren Beitrag selbst fest.

Daraus folgt zweierlei. Erstens: Der Beitrag ist nicht überall gleich. Zwischen der günstigsten und der teuersten Sektion liegt spürbar etwas. Zweitens: Die Leistungen des Verbands hast du trotzdem überall, denn Versicherungsschutz und Hüttenermäßigung hängen an der Mitgliedschaft im Dachverband, nicht an deiner Sektion.

Die Sektion entscheidet also über Beitrag, Kursprogramm, Gruppenleben und Hüttenbesitz. Der Verband entscheidet über alles, was du auf Tour merkst.

Der Versicherungsteil — und was er nicht ist

Die Mitgliedschaft bei DAV, ÖAV und AVS enthält ein Versicherungspaket, das bei Bergunfällen greift. Der Kern ist bei diesen dreien derselbe: Bergungs- und Rettungskosten, dazu je nach Verband Rücktransport, Haftpflicht und Rechtsschutz im Bergsport. Beim Schweizer Alpen-Club ist das anders — dazu weiter unten.

Drei Dinge solltest du dazu wissen:

Es ist gedeckelt. Es gibt Höchstsummen, und die stehen in den Versicherungsbedingungen, nicht in der Werbung. Ein Hubschraubereinsatz in schwierigem Gelände kann sie ausschöpfen.

Es ist an den Bergsport gebunden. Die Deckung gilt für bergsportliche Betätigung, nicht für jeden Unfall im Urlaub. Beim DAV sind Skifahren, Snowboarden und Mountainbiken ausdrücklich eingeschlossen; ausgenommen sind unter anderem Luftsportarten, Wettkämpfe außerhalb des Vereins und Expeditionen über 7.000 Meter. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich zwischen den Verbänden.

Es ist keine Krankenversicherung. Die Behandlung nach der Rettung zahlt weiterhin deine Krankenkasse, mit allem, was das im Ausland bedeutet.

Rettungshubschrauber über einem felsigen Bergkessel, aus der Ferne gesehen
Die Mitgliedschaft ändert nicht, ob geflogen wird — sondern wer die Rechnung bekommt.

Wer wissen will, welcher Teil einer Bergrettung überhaupt in Rechnung gestellt wird, findet das in Bergrettung: Wer zahlt im Ernstfall? — das ist die Frage, auf die dieser Versicherungsteil die Antwort ist.

Hütten: Ermäßigung und Gegenrecht

Der zweite große Posten. Als Mitglied zahlst du auf einer Vereinshütte weniger für die Übernachtung als ein Nichtmitglied. Wie viel weniger, regelt die Hütten- und Tarifordnung: Nichtmitglieder zahlen mindestens zwölf Euro Aufschlag pro Nacht. Gegen einen üblichen Sektionsbeitrag gerechnet heißt das — die Übernachtungen allein tragen den Beitrag ab etwa einer Hüttenwoche im Jahr, nicht schon nach zwei Nächten.

Holzterrasse einer Berghütte am Abend, Rucksäcke und Bergschuhe an der Wand
Mindestens zwölf Euro Unterschied pro Nacht — über eine Hüttenwoche summiert sich der Beitrag zusammen.

Wichtiger als die Ermäßigung selbst ist das Gegenrecht: Die Alpenvereine erkennen ihre Mitgliedschaften gegenseitig an. Mit einem deutschen Ausweis bekommst du die Ermäßigung auch auf österreichischen, Südtiroler und Schweizer Hütten der jeweiligen Partnerverbände. Das ist der Grund, warum es für eine Alpenüberquerung völlig gleichgültig ist, in welchem Land du Mitglied bist.

Was die Mitgliedschaft nicht ist: ein Platzanspruch. Reserviert wird trotzdem, und zwar früh — wie das läuft, steht in Hüttenreservierung beim DAV. Und wie man sich auf der Hütte bewegt, in Hüttenknigge.

Der Schweizer Sonderfall

In der Schweiz laufen zwei Dinge nebeneinander, die regelmäßig durcheinandergeraten:

  • Die SAC-Mitgliedschaft funktioniert bei Sektion, Hüttenermäßigung, Gegenrecht und Kursangebot wie oben beschrieben — aber ohne Versicherungsteil. Für erwachsene Mitglieder ist im Beitrag weder Unfall- noch Haftpflicht- noch Bergungskostenschutz enthalten; der SAC weist selbst darauf hin und empfiehlt, sich privat zu versichern. Die einzige Ausnahme sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 22 Jahren: Sie sind über die Mitgliedschaft automatisch bei der Rega als Gönner gemeldet. Zu den SAC-Hütten und ihren Eigenheiten gibt es einen eigenen Beitrag: SAC-Hütten.
  • Die Rega-Gönnerschaft ist keine Mitgliedschaft und keine Versicherung. Sie ist ein Unterstützungsbeitrag, in dessen Folge die Rega den Gönnern die Kosten eines Einsatzes erlassen kann, wenn keine Versicherung zahlt. Der Unterschied klingt juristisch, ist aber im Ernstfall einer. Details in Rega-Gönnerschaft.

Beides schließt sich nicht aus, und beides ersetzt einander nicht. Wer nur im SAC ist, sollte sich aber klarmachen, dass das Stück, das bei DAV und ÖAV im Beitrag steckt, hier fehlt und selbst besorgt werden will — über die Gönnerschaft, über die eigene Unfallversicherung oder über beides.

Was sonst noch drinsteckt

Der Teil, der selten beworben wird und für Einsteiger der wertvollste ist:

  • Ausbildung. Sektionen führen Kurse zu Tourenplanung, Lawinenkunde, Klettersteig und Gehtechnik durch, für Mitglieder deutlich günstiger. Was davon wofür taugt, steht in Bergsteigen lernen.
  • Gemeinschaftstouren. Geführte Touren der Sektion sind der einfachste Weg, aus dem Alleingehen herauszukommen, ohne gleich einen Bergführer zu buchen — siehe Mit anderen unterwegs.
  • Material. Viele Sektionen verleihen Ausrüstung, von der Lawinenausrüstung bis zum Steigeisen.
  • Karten. Die Vereinskartenwerke gibt es für Mitglieder vergünstigt, teils digital — dazu Wanderkarte kaufen.

Wann sich das rechnet

Die ehrliche Rechnung ist einfacher, als sie aussieht:

  • Eine Hüttenwoche im Jahr, und die Übernachtungsermäßigung allein hat den Beitrag wieder eingespielt.
  • Eine geplante Alpenüberquerung, und die Frage stellt sich gar nicht erst.
  • Kein einziger Hüttenbesuch, aber regelmäßige Tagestouren — dann trägt sich die Mitgliedschaft über den Versicherungsteil, und ob dir der den Beitrag wert ist, ist eine Frage deines Geländes, nicht deiner Häufigkeit.
  • Wer nur auf markierten Talwegen unterwegs ist, braucht sie nicht.

Was die Mitgliedschaft in keinem Fall ist: ein Sicherheitsgewinn. Sie verändert, wer die Rechnung bezahlt — nicht, ob der Hubschrauber fliegt und nicht, ob jemand merkt, dass du überfällig bist. Dafür ist die Tourenmeldung zuständig, und im Ernstfall der Notruf.

Vor dem Beitritt klären

  • Welche Sektion? Die am Wohnort ist die naheliegende, aber nicht zwingend die richtige. Entscheidend ist, ob dich das Kurs- und Tourenprogramm interessiert.
  • Welche Kategorie? Alle Verbände haben ermäßigte Stufen für Kinder und Jugendliche, Junioren, Senioren, Partner und Familien. Der Unterschied ist erheblich.
  • Wann eintreten? Zum Jahresende hin gibt es vielerorts Regelungen für den Rest des laufenden Jahres — mal als gestaffelter Beitragsrabatt, mal als beitragsfreie Zeit bis Silvester, wenn du das Folgejahr gleich mitzahlst.
  • Was ist schon versichert? Wer eine private Unfall- oder Auslandsreiseversicherung mit Bergungskosten hat, sollte vergleichen, bevor er doppelt zahlt.

Häufige Fragen

Muss ich in dem Land Mitglied sein, in dem ich unterwegs bin? Nein. Durch das Gegenrecht der Verbände gilt die Ermäßigung auf den Hütten der Partnerverbände unabhängig davon, wo du eingetreten bist.

Deckt die Versicherung auch Touren außerhalb der Alpen? In der Regel weltweit, aber mit Einschränkungen bei Dauer und Art der Unternehmung. Das ist der Punkt, an dem sich die Verbände unterscheiden — vor einer Fernreise die Bedingungen lesen.

Zahlt die Versicherung, wenn ich den Notruf ohne Verletzung absetze? Ein Einsatz aus einer echten Notlage ist gedeckt, auch ohne Verletzung. Etwas anderes ist der Abbruch aus Bequemlichkeit — dafür gibt es keine Deckung, und dafür ist der Hubschrauber auch nicht da.

Brauche ich zusätzlich eine Rega-Gönnerschaft? Als DAV-, ÖAV- oder AVS-Mitglied ist sie eine sinnvolle Ergänzung, wenn du regelmäßig in der Schweiz unterwegs bist — ein Ersatz für den Versicherungsteil deiner Mitgliedschaft ist sie nicht. Als erwachsenes SAC-Mitglied sieht die Rechnung anders aus: Dort gibt es keinen Versicherungsteil, den sie ersetzen könnte.

Kann ich die Sektion wechseln? Ja, das ist üblich und unkompliziert. Der Verbandsteil deiner Leistungen ändert sich dadurch nicht.

Kurz gefasst

  • Mitglied wirst du in einer Sektion, die Leistungen kommen vom Verband.
  • Der Beitrag unterscheidet sich je Sektion, die Leistungen nicht.
  • Versicherung heißt Bergungskosten — bei DAV, ÖAV und AVS: gedeckelt, an Bergsport gebunden, keine Krankenversicherung.
  • Das Gegenrecht macht die Mitgliedschaft grenzüberschreitend nutzbar.
  • Die SAC-Mitgliedschaft enthält keine Versicherung — Gönnerschaft und private Deckung sind dort Sache jedes Einzelnen.
  • Ab etwa einer Hüttenwoche im Jahr trägt sich der Beitrag über die Ermäßigung allein.